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Informationsveranstaltung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit – Feuerwache Drewer

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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rüthen am Dienstag, 12.09.2023 ab 18 Uhr im Gesellschaftsraum der Schützenhalle.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rüthen „Feuerwache Drewer“
hier: – Einleitungsbeschluss
– frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

a) Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 42. Änderung des
Flächennutzungsplans der Stadt Rüthen „Feuerwache Drewer“

Die Stadtvertretung Rüthen hat in ihrer Sitzung am 15.06.2023 die Einleitung der 42. Änderung
des Flächennutzungsplans der Stadt Rüthen beschlossen.
Ziel des Verfahrens ist die planungsrechtliche Vorbereitung für die Umsetzung der angestrebten
Feuerwache der Ortschaft Drewer. Die Notwendigkeit der Planung begründet sich aus dem Schutz
der Bevölkerung vor Bränden und Naturereignissen, aber auch aus der Gewährleistung
allgemeiner Aufgaben der örtlichen Feuerwehr.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Rüthen (hier: Stand 37. Änderung – Rechtskraft 28.07.2022 –
weitere Änderungen befinden sich im Verfahren) weist die Fläche Gemarkung Drewer, Flur 4,
Flurstück 90, als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport- und Spielfläche aus. Die 42.
Änderung des Flächennutzungsplans umfasst daher die Änderung einer Grünfläche, mit der
Zweckbestimmung Spiel- und Sportfläche, in eine Gemeinbedarfsfläche mit der
Zweckbestimmung Feuerwehr/Spiel- und Sportfläche.

Im Zuge der 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rüthen soll auch die nördliche
angrenzenden Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“, Drewerstraße 30, in eine
gemischte Baufläche geändert werden. Die vorhandene gewerbliche Nutzung entspricht nicht der
aktuellen Darstellung im Flächennutzungsplan. Der FNP soll deshalb an dieser Stelle bereinigt
werden.
Die nachstehenden Abbildungen verdeutlichen den Umfang der Änderung:
Bestand
Der Beschluss zur Einleitung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rüthen wird
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
b) Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
In der Sitzung der Stadtvertretung Rüthen am 15.06.2023 wurde des Weiteren beschlossen, die
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit in Form einer
öffentlichen Informationsveranstaltung mit anschließender 14-tägiger Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung durchzuführen.
Diese von der Stadtvertretung gewählte Form der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Versammlung / Informationsveranstaltung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit findet statt am
Dienstag, den 12.09.2023 um 18.00 Uhr.
Veranstaltungsort ist der Gesellschaftsraum der Schützenhalle Drewer, Hubertusstraße 6, in
59602 Rüthen-Drewer.
Planung
Neben der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der 42.
Flächennutzungsplanänderung der Stadt Rüthen „Feuerwache Drewer“ und dessen
voraussichtlichen Auswirkungen wird während dieser Veranstaltung und in einem zweiwöchigen
Zeitraum danach Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Planungsunterlagen
werden entsprechend
in der Zeit vom 12.09.2023 bis zum 27.09.2023 einschließlich
bei der Stadtverwaltung Rüthen, Fachbereich 3, Stadtentwicklung, Windpothstraße 29, in Rüthen,
während der allgemeinen Dienststunden zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgehängt. In dieser
Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Die Unterlagen werden gleichermaßen auf der Homepage der Stadt Rüthen unter
https://www.ruethen.de/de/leben-in-ruethen/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuellebeteiligungsverfahren.html
veröffentlicht.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
erfolgt parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung.

Rüthen, 15.08.2023
gez. – Weiken –
Bürgermeiste

Weitere Infos hier:

BekanntmachungsAO 42. Änderung

BekanntmachungsAO DR Nr. 5

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