Urkundliche Erwähnung
Datum Chronikeintrag: 1. August 1230
Nach dem heutigen Forschungsstand für die Ersterwähnung Drewers “Trevere” (bei Rüthen, “Ruden”) kann mit einiger Sicherheit ab dem Jahr 1230 ausgegangen werden. Es handelt sich hierbei um zwei zusammengehörende Urkunden: eine Urkunde des Erzbischofs Heinrich l. von Köln und um eine entsprechende Gegenurkunde des Abtes Hermann von Corvey vom August 1230.
(Knipping, Richard, Die Regeslen der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter,3. Band, Bonn 1909, Nr. 700, S. 106: Westfälisches Urkundenbuch, IV. Band, Münster 1874, Nr. 180 S. 119-121 und Westfälisches Urkundenbuch, Vll, Band, Münster 1908, Nr. 342, 5.745).
Diese Ersterwähnung von 1230 ist bei Föer, M. / Korsmeier, C. M., Die Ortsnamen des Kreises Soest, Bielefeld 2009, S. 124-126, dargelegt.
Der Name kommt in verschiedenen Formen vor, als “thrire”, “drevere” (im Güterregister des Ludgerusklosters Werden), um 1300 als “trevere”, “threvere”, “treveren”, um 1020 als “triburi”, im 14. Jahrhundert als “Drever” (Stadtarchiv Rüthen) und im 16. Jahrhundert als “Dreffer” (Stadtarchiv Rüthen). Ortsnamendeutungen sind auch bei Drewer von Fachleuten oft versucht worden. So meinen einige, es auf tres = drei Männer zurückführen zu können und setzen den Namen mit Trier an der Mosel gleich. Das würde jedoch bedeuten, dass Drewer eine römische Gründung ist.
Andere deuten es als das Dorf aus drei Höfen, eine vor dem Hauptort (Rüden = Altenrüthen) gelegene Siedlung. Dies kommt besonders der Deutung nahe, die sich aus der Form “triburi” ableiten lässt. Es gibt eine Reihe von westfälischen Ortsnamen, die sich aus “triburi” entwickelt haben. Der Name charakterisiert vermutlich die bäuerlichen Verhältnisse, die im Mittelalter durch den sogenannten Fronhofsverband bestimmt waren. Ein Schulte oder Meyer stand einer Gruppe von abhängigen kleineren Höfen vor. Der Schulte (sculthetus = einer, der seinem Grundherrn schuldig, das heißt verpflichtet ist) oder Meyer (major = der Größere) verwaltete die ihm unterstehenden Höfe und war nur seinem Herrn (dem Landesherrn, Bischof) verantwortlich. Ob Drewer selbst einen Haupthof (curia, curtis) hatte, lässt sich nicht mehr ermitteln, die uns überkommenen Nachrichten sind zu spärlich.